Agrophotovoltaik-Pilotanlage auf dem Gelände der Demeter-Hofgemeinschaft in Heggelbach.

Aggri-PV hat nun Anspruch auf Agrarförderungen

Agri-Solaranlagen könnten einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten. Deutschland war mit dem Fraunhofer Institut mit dafür verantwortlich, dass diese Technologie mittlerweile marktreif ist.

Doch politische und bürokratische Hürden bremsen sogenannte Agri-Solaranlagen aus. Dabei bieten sie zahlreiche Vorteile. Der offensichtlichste Vorteil ist, dass auf einer Fläche sowohl Nahrungsmittel als auch Solarstrom „geerntet“ wird.

Viele Schattengewächse wie Kartoffeln wachsen sogar besser darunter, als auf freien Feldern. Bei sonnenliebenden Gewächsen ist der Ernteverlust bei richtiger Anordnung auch nicht sonderlich hoch und wird durch die doppelte Flächennutzung mehr als nur wettgemacht.

Bisher hat sich die deutsche Politik aber erfolgreich gegen Agri-Solaranlagen gewehrt. Das größte Hindernis für Landwirtschaftsbetriebe war dabei, dass sie keine Agrarförderung mehr für die Fläche erhalten haben, wenn eine Agri-Solaranlage auf dem Feld steht.

Neues Urteil ermöglicht Agrarförderungen für Agri-Solarfelder

Dies verstößt gegen EU-Recht. Das hat nun das Verwaltungsgericht in Regensburg festgestellt und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in zweiter Instanz bestätigt. Somit können Landwirtschaftsflächen zukünftig auch Agrarförderung erhalten, obwohl sie unter Agri-Solaranlagen anbauen.

Allerdings ist man immer noch auf die Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Kommune angewiesen, da ein dementsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden muss.


Quellen: erneuerbareenergien.de, Fraunhofer ISE | Titelbild (Agri-PV): Frauenhofer ISE


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